Zum Inhalt springen

Wo die MAV-Arbeit auf das staatliche Arbeitsrecht trifft

Datum:
Dienstag, 12. Mai 2026 10:00 - Mittwoch, 13. Mai 2026 16:00
Art bzw. Nummer:
Seminar
Art bzw. Nummer:
103832_MAVSE
Von:
Rechtsanwältin Christina Merkel - Rechtsreferentin der Haupt-MAV / DiAG im Bistum Limburg

Eine Anmeldung setzt die Teilnahme an einem MAV-Grundlagenseminar voraus.

 

Laut Art. 140 GG sind die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 (Weimarer Reichsverfassung) Bestandteil dieses Grundgesetzes. Nach Art. 137 Abs. 3 Satz 1 ordnet und verwaltet „Jede Religionsgemeinschaft … ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Grenzen des für alle geltenden Gesetzes".

In kirchlichen Einrichtungen gelten staatliche Gesetze ebenso wie kirchliche Gesetze. Staatliches Arbeitsrecht, wie z. B. das Arbeitszeitgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Teilzeit- und Befristungsgesetz sind bindend auch im kirchlichen Dienst. Diese rechtlichen Vorschriften haben somit auch Konsequenzen für die Arbeit der MAV.

Das Seminar führt als Grundlagenseminar in die Theorie und anhand praktischer Beispiele in die Thematik ein.


Die Anmeldefrist endet am 07.04.2026.

Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist können gerne abgeklärt werden. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch oder per E-Mail bei uns.

Kosten

390,00 €

Veranstaltungsort

Tagungs- & Gästehaus der Barmherzigen Brüder
Nordallee 1
54292 Trier

Anmeldung