Die neue Grundordnung
Zum 01. Januar 2023 hat Bischof Dr. Stephan Ackermann die zuvor von den Deutschen Bischöfen beschlossene Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts in Form der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ für das Bistum Trier in Kraft gesetzt. Die Neufassung der Grundordnung ist ein Meilenstein für unsere Dienstgemeinschaften, sie ist ein Perspektivwechsel. In ihr geht es um eine christliche Organisations- und Führungskultur, um die Vermittlung christlicher Werte und Haltungen, bei der Sie als Führungskräfte eine besondere Verantwortung haben.
Bitte weisen Sie Ihre Mitarbeitenden darauf hin:
Helfen kann Ihnen bei dieser Aufgabe die Website www.neuegrundordnung.de, die durch das Theologisch-Pastorale Institut (TPI), (das von den Diözesen Fulda, Limburg, Mainz und Trier getragen wird) entwickelt worden ist. Sie präsentiert die wichtigsten Aussagen der Grundordnung in kompakter Form.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstützung bei der Bearbeitung der neuen Grundordnung mit Ihren Mitarbeitenden benötigen.