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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Alle Menschen sind gleich

Am 18.08.2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz AGG) in Kraft. Hauptzweck des Gesetzes ist es, Menschen in ganz Europa vor Diskriminierungen und Belästigungen zu schützen. Dazu beinhaltet das AGG auch die Verpflichtung des Arbeitsgebers, seine Mitarbeitenden im Sinne des AGG zu schulen.

Bereits seit 2008 bieten wir diesbezüglich eine flächendeckende Qualifizierungsmaßnahme an. Diese bietet allen Mitarbeitenden des Bistums Trier und der Kirchengemeinden mittels einer speziell auf die Belange von Kirche, Caritas und Diakonie zugeschnittenen Lernsoftware (Kooperationsprojekt der EKD, Diakonie, VDD und Caritas) eine Qualifizierung zum AGG.

Die Vorgehensweise der Schulung ist sehr einfach:

  1. Aufruf der Internetseite www.agg-schule.de.
  2. Name und Kennwort anlegen.
  3. Die Schulung dauert ca. 35 Minuten; die Version für Mitarbeitende mit Vorgesetztenfunktion dauert etwas länger.
  4. Am Ende der Online-Schulung wird der Ausdruck eines Zertifikats angeboten. Zertifikat bitte ausdrucken und unterschreiben.
  5. Das Original verbleibt beim Teilnehmenden. Eine Kopie des Zertifikats ist über den Vorgesetzten zur Aufnahme in die Personalakte einzureichen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Internet-Zugang können die Schulung mittels einer CD-Rom (telefonisch zu bestellen bei Frau Pfeiffer s.u.) und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne PC-Arbeitsplatz mittels eines Lernheftes absolvieren.

Dir. Andrea Gerards und Dr. Thorsten Hoffmann
SB 2: Personalplanung und -entwicklung

Ansprechpartnerin für organisatorische Rückfragen ist

Man sieht eine Frau mit kurzen grauen Haaren, die in die Kamera lächelt

Anja Pfeiffer
Strategiebereich 2: Personalplanung und –entwicklung
anja.pfeiffer@bgv-trier.de,
Telefon: 0651-7105-218.

Wenn sich Beschäftigte des Bistums Trier vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, Arbeitskolleg*innen oder auch Kund*innen wegen eines Diskriminierungsmerkmals benachteiligt oder belästigt fühlen, können sie sich vertrauensvoll an das Beschwerdemanagement im Bischöflichen Generalvikariat wenden: