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Supervision und Coaching

Professionelle Beratung im beruflichen Kontext

Stufen einen Berg hinauf

Pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre berufliche Rolle und die Gestaltung ihres Arbeitsfeldes reflektieren wollen, haben die Möglichkeit, Supervision und Coaching als professionelle Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen. Beide sind Unterstützungsformen, die helfen, das eigene berufliche Handeln und damit verbundene Lernprozesse weiter zu entwickeln. Sie haben das Ziel, die Qualität der Arbeit und die Arbeitszufriedenheit zu sichern und zu verbessern.

Von Seiten des Bistums steht hierfür die Fachgruppe Supervision und Coaching mit speziell ausgebildeten SupervisorInnen und Coaches zur Verfügung. In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit, eine/n externe/n Supervisor/in oder Coach zu beauftragen.
Die Gespräche unterliegen in jedem Fall der Vertraulichkeit.

 

Was ist Supervision / Coaching?

Supervision und Coaching sind  professionelle Beratungs- und Reflexionsformen zur Begleitung, Unterstützung und Weiterentwicklung von Personen in ihrer beruflichen Praxis auf der Grundlage systemischer und analytischer Theorien. Gegenstand des Beratungsprozesses sind die konkreten Erfahrungen, Anliegen, Fragen und Probleme von Mitarbeiter*nnen (Einzelpersonen, Gruppen, Teams) im pastoralen Arbeitsfeld.
Die Möglichkeiten und Kompetenzen der handelnden Personen und des pastoralen Umfeldes werden wahrgenommen und betrachtet. Dies führt zu neuen Sichtweisen oder Bewertungen und zu erweiterten Handlungsmöglichkeiten.

Anlässe und Themen

Für den Beratungsprozess sind Inhalte nicht im Vorhinein festgelegt. Die SupervisandInnen / Coachees bringen ihre Fragestellungen selbst mit. Die Anlässe und Themen für Supervision und Coaching ergeben sich aus den Belangen des beruflichen Alltags, z.B.:

  • Übernahme einer neuen beruflichen Aufgabe oder Rolle,
  • Umgang mit komplexen Arbeits-, Rollen- und Organisationsstrukturen,
  • strukturelle und persönliche Veränderungsprozesse
  • neue Konstellation der beruflichen Zusammenarbeit,
  • berufliche Krisen,
  • Konfliktprävention und Bearbeitung von Konflikten,
  • Verbesserung der Zusammenarbeit,
  • Führungskompetenzentwicklung,
  • Werte-Sinn-Reflexion,
  • Entwicklung der beruflichen Perspektive,
  • Teamentwicklung.

Die in der Fachgruppe tätigen SupervisorInnen und Coaches kommen aus den Bereichen Psychologie, Theologie, Sozialpädagogik etc. und verfügen über qualifizierte Zusatzausbildungen bei anerkannten Instituten und Hochschulen. Sie nutzen in den unterschiedlichen Beratungsformen (abhängig vom Beratungsprozess, der jeweiligen Situation und dem Auftrag) Methoden, die sich als hilfreich und zielführend erweisen. Ausgehend von der spezifischen Fragestellung und dem jeweiligen Kontext nehmen Supervision und Coaching die Ressourcen der SupervisandInnen und Coachees in den Blick und geben Raum für die Entwicklung konstruktiver Lösungswege.

Supervision und Coaching können jeweils in einem Einzel-, Gruppen oder Teamsetting stattfinden. Die Wahl der Form und die Dauer hängen vom individuellen Anliegen ab.

SupervisorInnen und Coaches unterliegen der Schweigepflicht.

Erster Ansprechpartner für Anfragen ist die Leiterin der Fachgruppe Supervision und Coaching. Mit ihr werden die Vermittlung zu einem Supervisor/ einer Supervisorin / einem Coach sowie das weitere Vorgehen besprochen.

Die Leiterin der Fachgruppe Supervision und Coaching, Andrea Tröster, ist erreichbar per E-Mail: supervision@bistum-trier.de

Zwischen Supervisor/in und Supervisand/in bzw. zwischen Coach und Coachee wird in einem ersten Gespräch das Anliegen sondiert und eine weitere Zusammenarbeit (Dauer, Umfang, Ziele etc.) geklärt und vereinbart.

Auf der Basis dieses Gespräches stellt der/die SupervisandIn / Coachee  den Antrag an den SB 2. Die Genehmigung erfolgt im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel. Sie schließt in der Regel eine Eigenbeteiligung der SupervisandInnen und Coachees ein (zurzeit pro Sitzung: 8 € pro Person in Gruppen, 13 € in der Einzel-Beratung nach dem 7. Treffen; für die ersten sieben Termine wird kein Beitrag erhoben). In der Zeit der Berufseinführung wird kein Eigenbeitrag erhoben. Die Kosten für die Teamsupervision / das Teamcoaching werden vom Bistum übernommen.

Supervision und Coaching bieten die Möglichkeit, berufliche Erfahrungen zu reflektieren; dabei werden sowohl die eigenen Kompetenzen wie auch die persönlichen Grenzen in den Blick genommen und neue Handlungsmöglichkeiten erarbeitet.
Die Anlässe für eine Supervision / ein Coaching sind vielfältig: Wechsel in einen neuen Aufgabenbereich, Konfliktsituationen, Übernahme von Leitungsverantwortung, Entwicklungs- und Identitätsfragen, Wunsch nach besserer Zeitplanung und Effektivität und vieles andere mehr.

Erstgespräch

In einem ersten Kennenlern- und Kontraktgespräch vereinbaren Supervisor/in und Supervisand/in die Einzelheiten: Um welche Themen soll es gehen, wie viele Treffen sind vorgese¬hen, welche Ziele sollen erreicht werden? Dabei wird deutlich, ob es für beide „passt“, ob sie also miteinander arbeiten wollen. Kommt es nicht zu einer Vereinbarung, erfolgt eine zweite Vermittlung.
Wesentliche Grundlage der Gespräche ist die Diskretion, der Vertrauensschutz.

Initiative – unterschiedliche Wege

Gewöhnlich geht die Initiative von der Supervisandin / dem Supervisanden aus; diese haben ein persönliches Interesse, ihre Arbeitszufriedenheit zu verbessern.
Daneben gibt es aber auch die Situation, dass der Impuls vom Dienstgeber ausgeht, d.h. meist von der/dem zuständigen Personalverantwortlichen. In diesem Fall wird die Supervision / das Coaching empfohlen oder im Sinne einer Dienstanweisung angeordnet. Damit ist die Konstellation eines Dreieckskontraktes gegeben.

Dreieckskontrakt

Da der Dienstgeber sich von dieser Maßnahme bestimmte Ergebnisse verspricht, soll er von Anfang an bei der Kontraktgestaltung präsent sein. Das bedeutet: es findet (in der Regel vor Ort oder in den Räumen der Supervisorin / des Supervisors) ein gemeinsames Gespräch zwischen Personalverantwortlichem, Supervisand/in und Supervisor/in statt. Es geht darum, folgende Punkte zu klären:

  • Welche Gründe haben zur Intervention durch die/den Personalverantwortliche/n geführt?
  • Welche Ziele sollen – innerhalb welchen Zeitrahmens –im beruflichen Feld erreicht werden?
  • Auf welche Weise kann die Erreichung der Ziele festgestellt werden?
  • Sollte über diese Punkte kein Konsens zu erreichen sein, kann eine Klärungsphase von drei Supervisions-(Coaching-)Sitzungen vereinbart werden, in der geklärt wird, ob ein Supervisions-(Coaching-)Prozess möglich ist.

Außerdem wird vereinbart, sich gegen Ende des festgesetzten Zeitraumes wieder in dieser Konstellation zum Gespräch zu treffen, um die Entwicklung zu reflektieren.
Falls eine Vereinbarung nicht mit einem einzelnen, sondern mit einem Pastoralteam angestrebt wird, gilt entsprechend, dass sowohl Kontrakt- wie auch Auswertungsgespräch mit diesem Team erfolgt.

Zum Ablauf

Nach dem Kontakt mit der pastoralen Mitarbeiterin / dem pastoralen Mitarbeiter wendet sich die/der Personalverantwortliche an die Leiterin der Fachgruppe wegen der Vermittlung der Supervision / des Coachings. In diesem Gespräch wird schon deutlich, ob Supervision / Coaching empfohlen oder angeordnet wird. Gegebenenfalls kann hier eruiert werden, ob bei der beschriebenen Ausgangslage Supervision / Coaching das Mittel der Wahl ist oder ob eher eine andere Form der Unterstützung (Fortbildung, Beratung, Therapie, Versetzung auf eine passende Stelle o.a.) angeraten ist.

Die Auswahl des Supervisors (der Supervisorin / des Coach) erfolgt nach folgenden Kriterien: regionale Erreichbarkeit, aktuelle Kapazität, Vorschläge der pastoralen Mitarbeiterin / des pastoralen Mitarbeiters.

In einem Gespräch zu dritt (Supervisand/in, Personalverantwortliche/r, Supervisor/in) werden die Themen benannt und Zielsetzungen vereinbart; diese sollen möglichst konkret formuliert sein, so dass beobachtbare Entwicklungen beschrieben werden können. Über dieses Gespräch wird in der Regel eine schriftliche Zusammenfassung angefertigt.

Nach Abschluss der Beratung erfolgt in derselben Konstellation ein Auswertungsgespräch. Dabei werden die jeweiligen Zuständigkeiten beachtet: der/die Supervisor/in / Coach erstellt kein Gutachten, die Entscheidung über mögliche Konsequenzen obliegt dem Personalverantwortlichen.

 

Allgemeine Regelungen beim Dreieckskontrakt

Die Supervision / das Coaching gehört zur Dienstzeit. Fahrtkosten können wie üblich abgerechnet werden. Ein finanzieller Eigenbeitrag wird nicht erhoben.

Falls Termine von der Supervisandin / vom Supervisanden nicht eingehalten oder mehrmals verschoben werden, erfolgt darüber eine Mitteilung an die / den Personalverantwortliche/n. Die Supervisandin / der Supervisand wird darüber informiert.

Die Gespräche unterliegen – wie in Supervision / Coaching üblich – der Schweigepflicht. Vor dem Auswertungsgespräch zu dritt klären Supervisand/in und Supervisor/in / Coach, welche Inhalte weitergegeben werden dürfen.

 

Bisher sind äußerst selten Beschwerden vorgebracht worden, die sich auf die Tätigkeit der Supervisorinnen / Supervisoren / Coaches beziehen. Gleichwohl kann es natürlich auch in Supervision und Coaching – wie in allen zwischenmenschlichen Kontexten – zu Missverständnissen und Irritationen kommen. Dann ist es wichtig, dass schnell eine Klärung erfolgt und – falls ein Fehlverhalten vorliegt – dieses auch benannt wird. Im Folgenden werden mögliche Wege beschrieben.

Das direkte Gespräch:

Fühlt sich jemand in der Beratung missverstanden oder angegriffen oder provoziert oder fühlt sich jemand durch eine Verhaltensweise irritiert, so ist der erste Weg, dies bei der nächsten Gelegenheit direkt anzusprechen. Meist lassen sich missverständliche Äußerungen schnell aufklären, und es kann sogar zu einer vertieften Lernerfahrung kommen, wenn Knackpunkte oder Übertragungen be­wusst gemacht werden. Denn in der Beratung geht es nicht nur um Verständnis und Bestätigung, sondern auch um Konfrontation und das Anbieten neuer Sichtweisen.

Die Vermittlung durch Dritte:

Lässt sich im direkten Gespräch keine Klärung erzielen, so kann im Einzelfall die Leiterin der Fachgruppe einbezogen werden. Falls es die Leiterin selbst betrifft, kann die Leitung des SB 2.2 Personalentwicklung, dem die Fachgruppe im BGV zugeordnet ist, einbezogen werden.

Das Beschwerdemanagement im BGV:

Seit einiger Zeit ist für das Bistum Trier eine Beschwerdestelle eingerichtet; zuständig ist Anne Ferner-Steuer. Sie ist telefonisch zu erreichen unter 0651 7105-404 oder per E-Mail: beschwerdestelle@bistum-trier.de

Schon bei der Vermittlung einer Supervision / eines Coachings wird darauf geachtet, dass es „passt“, dass also der/die einzelne bzw. das Team zu der Person aus der Fachgruppe kommen, mit der die jeweiligen Anliegen gut bearbeitet werden können. Das erste Gespräch dient dann dazu, die Themen und Ziele ge­nauer zu sondieren und dabei zu schauen, ob es miteinander geht. Alle Beteilig­ten haben die Möglichkeit, sich anschließend für oder gegen eine weitere Ver­einbarung zu entscheiden. Dadurch wird von Anfang an die Grundlage dafür gelegt, dass Supervision und Coaching wirklich als Unterstützung erfahren wer­den.

 

Andrea  Tröster Andrea  Tröster

Andrea Tröster

Leiterin der Fachgruppe Supervision und Coaching

Supervision für Pastoral

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