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Der Kirchensteuerrat des Bistums

Für die Diözese Trier ist 2022 satzungsgemäß ein neuer Kirchensteuerrat gewählt worden. Nach dem Ergebnis der Wahl und der Berufung durch Bischof Dr. Stephan Ackermann gehören dem Gremium für die fünfjährige Wahlperiode folgende geborene, gewählte und entsandte Mitglieder an:

  • Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg als Vorsitzender und 
  • Finanzdirektor Manfred Wagner als stellvertretender Vorsitzender
    sowie die Pfarrer
  • Peter Dörrenbächer (Neuwied-Engers),
  • Stefan Dumont (Boppard),
  • Axel Feldmann (Nohfelden),
  • Dr. Frank Kleinjohann (Saarbrücken) und
  • Ralf Willmes (Mehring).

Als Laienmitglieder wurden gewählt

  • Ursula Grober (Koblenz),
  • Michaela Hennecke (Koblenz),
  • Silvia Honerbach (Hoffeld),
  • Dr. Alexander Saftig (Kottenheim), 
  • Aron Waldforst (Oberwesel-Langscheid), 
  • Peter Edlinger (Saarbrücken),
  • Manfred Michler (Saarlouis),
  • Elmar Schneider (Neunkirchen),
  • Manfred Stegmann (Perl),
  • Heike Zerfaß (Rehlingen-Siersburg),
  • Klaus Robert Braus (Gondenbrett), 
  • Peter Brosius (Ayl),
  • Stefan Metzen (Kyllburg),
  • Helmut Sicken (Dreis-Brück) und
  • Daniela Werland (Zeltingen-Rachtig).

Vom Diözesan-Pastoralrat entsandt sind

  • Dr. Elfriede Franz (Bingen am Rhein-Bingerbrück) und
  • Johanna Schalz (Dudeldorf-Ordorf ).

Über den Kirchensteuerrat

Nach der Satzung des Kirchensteuerrates sind je fünf Laien aus den drei Visitationsbezirken des Bistums von den Verwaltungsräten (bzw. Kirchengemeinderäten) auf der Ebene der Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften zu wählen und werden vom Bischof berufen. Was der Kirchensteuerrat leistet und wie er gewählt wird, erfahren Sie hier:

Kirchensteuerrat berät und beschließt

Der Diözesan-Kirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in den grundlegenden Haushalts- und Finanzfragen. Seine wichtigsten Aufgaben sind die Vorbereitung und die Verabschiedung des jährlichen Haushaltsplanes für das  Bistums Trier. Außerdem setzt der Rat die „Hebesätze“ für die Kirchensteuer fest, bestimmt also, wieviel Prozent z. B. der Einkommenssteuer als Kirchensteuer zu zahlen sind; er beschließt die Haushaltsrechnung und befindet über die Entlastung der Finanzverwaltung.

Der Kirchensteuerrat wurde zuletzt 2022 gewählt. Seine Amtsdauer endet voraussichtlich 2027.

Dem Kirchensteuerrat gehören mit Stimmrecht an Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg als Vorsitzender, der Finanzdirektor Manfred Wagner als stellvertretender Vorsitzender, fünf amtierende Pfarrer, je fünf gewählte Laien aus den drei Visitationsbezirken des Bistums und zwei Mitglieder des Diözesanpastoralrats. Ohne Stimmrecht gehören dem Kirchensteuerrat als beratende Mitglieder bis zu zwei weitere Mitglieder an, die der Bischof beruft.


Wahlverfahren in kurzen Worten:
  1.  Jeder Kirchengemeinderat bzw. Verwaltungsrat vor Ort wählt je
    ♦ eine Kandidatin / einen Kandidaten, die auf Dekanats-Ebene zur Wahl stehen werden
    ♦ und eine Wahlfrau / einen Wahlmann, die in den Schritten 2. und 3. aktiv werden.
     
  2. Im Dekanat findet eine Wahlversammlung (der Wahlpersonen – A. ) statt, die aus der Kandidatenliste (aus Schritt 1.) eine Kandidatin / einen Kandidaten des Dekanats wählt. (B.)
     
  3. Alle Wahlmänner und Wahlfrauen (aus Schritt 1.) des ganzen Visitationsbezirks wählen aus der Liste der Dekanats-Kandidatinnen und –Kandidaten (gewählt in Schritt 2.) per Briefwahl (C.) die fünf Vertreterinnen / Vertreter des Visitationsbezirks im Kirchensteuerrat.

Parallel zur Wahl beruft der Bischof fünf amtierende Pfarrer als Mitglieder des neuen Priesterrats ("in Würdigung einer vom Priesterrat zu erstellenden Vorschlagsliste", die nur zum geringeren Teil Mitglieder des Priesterrats benennt)