Unterweisung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG) für Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln und in Verkehr bringen. Hierzu zählt auch die Essensausgabe.
Gleichzeitig kann eine Unterweisung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) erfolgen.
Diese Schulungen werden i. d. R. monatlich bei der IHK angeboten. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihre zuständige IHK.
Kontakt:
Paul Claes, Arbeitsbereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
E-Mail: paul.claes@bgv-trier.de